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Pressemitteilung: Nachtragshaushalt 2024 - Hebesatzsatzung 2025 - Wiederkehrende Beiträge - Verkehrskonzept St. Katharinen - Resolution L 254

Erstelldatum15.11.2024

Erfreulich positiver Nachtragshaushalt 2024 der...

Erfreulich positiver Nachtragshaushalt 2024 der Ortsgemeinde St. Katharinen mit starker Gewerbesteuerprägung

Der Ortsgemeinderat St. Katharinen konnte sich in der Sitzung Ende Oktober 2024 über die Vorlage eines Nachtragshaushalts 2024 freuen, der in allgemein schwieriger krisenhafter Zeit mit großen vielfältigen Herausforderungen von hohen Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer geprägt ist. Die im Haushalt 2024   ursprünglich veranschlagten Gewerbesteuererträge von 4,5 Millionen Euro werden um rund 3,4 Millionen Euro übertroffen. Die zeigt, wie in der Sitzung konstatiert wurde, die große Leistungsfähigkeit, Resilienz und Innovationskraft der in St. Katharinen ansässigen Unternehmen.

Allerdings, und dies wurde betont, handelt es sich dabei um Mehrerträge auf Grund von Gewerbesteuerzahlungen für die Jahre 2022 – 2025, die unter dem Vorbehalt der steuerrechtlichen Nachprüfung der ihnen zugrunde liegenden Gewerbesteuermessbescheide stehen.

Klar ist auch, dass, wie Ortsbürgermeister Willi Knopp berichtete, die folgenden Jahre für die Steuereinnahmen nach der Herbstschätzung des als Beirat beim Bundesfinanzministerium gebildeten Arbeitskreises „Steuerschätzung“ für Bund, Länder und Gemeinden nichts Gutes verheißen. Die Schätzung sieht einen Rückgang der Steuereinnahmen in Folge der weiteren konjunkturellen Abschwächung des Wirtschaftswachstums voraus.

Die erhöhten Gewerbesteuererträge im Jahr 2024 bringen es für die Ortsgemeinde unvermeidlich mit sich, dass die von ihr zu zahlende Gewerbesteuerumlage von 414.000 Euro um rund 310.000 Euro steigt. Ein Mechanismus, der von der Ortsgemeinde nicht außer Kraft gesetzt werden kann.

Die zweite Komponente der Mehrerträge in 2024 ist eine weitere Landeszuwendung von 280.000 Euro für die gemeindliche Kindertagesstätte.

Durch die Mehreinnahmen dreht sich trotz der Mehraufwendungen, insbesondere für die räumliche Übergangslösung bei der Kindertagesstätte mit 125.000 Euro, das Jahresergebnis 2024 von einem ursprünglich veranschlagten Fehlbetrag  von rund 1,4 Millionen Euro in einen Jahresüberschuss von rund 2,1 Millionen Euro.

Das haushaltsmäßige Eigenkapital macht um rund 3,6 Millionen Euro einen Sprung nach oben, während es bei den Investitionskrediten durch die Tilgung im Haushaltsjahr 2024 Schulden reduzierend in die andere Richtung geht.

Der Nachtragshaushalt 2024 schafft im Finanzhaushalt auch finanziellen Spielraum für die Beschaffung von Veranstaltungsbuden (vormals Weihnachtsmarktbuden). 

Insgesamt beinhaltet der vom Ortsgemeinderat beschlossene Nachtragshaushalt 2024 im Ergebnishaushalt (periodische Abbildung der Erträge und Aufwendungen) eine Erhöhung der Erträge um rund 3,7 Millionen Euro von rund 9,3 Millionen Euro auf nunmehr 13 Millionen Euro, während der Gesamtbetrag der Aufwendungen mit rund 10 Millionen Euro nahezu unverändert bleibt.   

Ortsbürgermeister Willi Knopp sieht in dem Nachtragshaushalt 2024 eine gute und stabile Basis für das kommende Haushaltsjahr und die weitere positive Entwicklung der Höhengemeinde.


Keine Anhebung der Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) durch die Hebesatzung auf Grund der Grundsteuerreform

Nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswertbescheid durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 und der sich daraus ergebenden Grundsteuerreform aus dem Jahr 2019, sind die neuen Hebesätze der Realsteuern für das Jahr 2025 außerhalb der Haushaltssatzung zunächst in einer gesonderten Hebesatzung festzusetzen. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Ortsgemeinderat entschied sich mit der beschlossenen Hebesatzung klar gegen eine Anhebung der Hebesätze und damit gegen eine weitere Belastung der Steuerpflichtigen.      

 

Änderung der Anlage (Lagepläne mit den Abrechnungsgebieten) der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Auf Grund der neuen Rechtsprechung musste der Ortsgemeinderat in der vorgenannten Sitzung die Anlage (Lagepläne mit den Abrechnungsgebieten) der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen dergestalt ändern, dass die Grenzen der Abrechnungsgebiete über den Anfang des baurechtlichen Außenbereichs hinaus weiter gefasst werden. Die neuen Lagepläne werden im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Linz am Rhein öffentlich bekannt gemacht.

 

Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Ortsgemeinde St. Katharinen

In letzter Zeit waren straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wiederholt Thema in Sitzungen des Ortsgemeinderates. Dabei ist deutlich geworden, dass einzelne Maßnahmen aufeinander abgestimmt sein müssen und es der Erstellung   eines Gesamtkonzepts bedarf. Bei der Erstellung eines gesamtheitliches Verkehrskonzepts wird eine breite und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen, Institutionen etc. durchgeführt. Deshalb soll es auch eine Online-Befragung mit einem kartenbasierten Fragebogen geben. Mit der Erstellung eines Verkehrskonzepts soll ein Fachbüro beauftragt werden.

 

Resolution für eine nachhaltige deutlich lärmmindernde Sanierung der L 254 in der Ortsdurchfahrt Notscheid

Der Ortsgemeinderat setzt sich mit Nachdruck für eine nachhaltige deutlich lärmmindernde Sanierung der L 254 in der Ortsdurchfahrt Notscheid ein und verabschiedete eine entsprechende Resolution, die u.a. der zuständigen Landesministerin zugeleitet werden soll.