Aktuelles: St. Katharinen

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Aktuelles

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Ausblick 2023

Autor: Ortsgemeinde St. Katharinen
Artikel vom 19.01.2023

Projekte

Gemeindliche Investitionskraft in sehr schwierigen krisenbehafteten Zeiten

Auch in den durch große Krisen sehr belasteten Zeiten plant die Ortsgemeinde St. Katharinen notwendige Investitionen. In dem umfassenden Investitionspaket 2023 werden deutliche Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt. Es geht dabei um einen gemeindlichen Beitrag zur Energiewende mit Verringerung des Energieverbrauchs und zum Klimaschutz sowie einen nachhaltigen Gesundheitsschutz für die die Grundschule und die Kindertagesstätte in St. Katharinen besuchenden Kinder. Beim Beitrag zur Energiewende handelt es sich um die energetische Sanierung des Gebäudes der gemeindlichen Kindertagesstätte, die Durchführung energetischer Untersuchungen und Begutachtungen des gemeindlichen Gebäudebestands mit einem Ansatz von 200.000 Euro sowie die Konzepterstellung für den  Ausbau der erneuerbaren Energie in der Ortsgemeinde mit einem Ansatz von 100.000 Euro. Der Gesundheitsschutz betrifft den Einbau Raumlufttechnischer Anlagen in Grundschule und Kindertagesstätte, die zum Schutz der Kinder und Jugendlichen nachhaltig wirken.

Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich erfolgte Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die IT-Ausstattung der Grundschule und der Kindertagesstätte soll auch im Jahr 2023 fortgeführt werden. Hier kann es wegen der Bedeutung der IT-Ausstattung für diese Einrichtungen kein Nachlassen geben.

Mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln von rd. 360.000 Euro für das neue Bauhofgebäude und die Fahrzeugbeschaffung soll den zunehmenden Anforderungen an den gemeindlichen Bauhof als universeller Dienstleister der Ortsgemeinde Rechnung getragen werden.

Die seit längerer Zeit geplante Umgestaltung des gemeindlichen Friedhofes soll in 2023 angegangen werden. Hierfür sollen 100.000 Euro eingeplant werden.

Das gesamte Investitionspaket 2023 kann und soll ohne Kreditaufnahme gestemmt werden.

Bestehende Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes sollen vollumfänglich genutzt werden.

 

Besonderes haushaltsmäßiges Augenmerk im Jahr 2023 sollen Unterhaltungsmaßnahmen zur Wertsicherung und Weiterentwicklung gemeindlicher Einrichtungen, wie das Bürgerhaus (Anstricharbeiten) mit einem Ansatz von 125.000 Euro, Gemeindestraßen und Wirtschaftswege mit 110.000 Euro und die Sporthalle mit 30.000 Euro finden.

 

Übertragene Haushaltsmittel für Maßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2022

Im Jahr 2023 steht noch eine Reihe von Maßnahmen auf der Agenda, die im vergangenen Jahr 2022 aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden konnten. Die hierfür bereit gestellten Haushaltsmittel mit einem Gesamtvolumen von rund 2,8 Millionen Euro sollen im Rahmen des Gemeindehaushaltsrechts in das Jahr 2023 übertragen werden. Auch hier spielt der Klimaschutz mit dem Aufbau von Ladestationen für die Elektromobilität mit Haushaltsansatz von 75.000 Euro eine besondere Rolle.

Des Weiteren gehören hierzu Grunderwerb in größerem Umfang durch die Ortsgemeinde, die Erschließung der Gebiete „Hilkerscheid II“ und „In der Lach“, die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Notscheid , die Außengebietsentwässerung, die Verbreiterung der Bushaltestelle in Lorscheid und die Nebenanlagen der Bahnhofstraße.      

 

Herausforderungen

Die Herausforderungen durch große Krisen (Klimakrise, Umweltkrise, Energiekrise), die Folgen des Kriegs in Europa, anhaltend hohe Inflation und stark gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise (Vervielfachung der bisher von den Kommunen insgesamt jährlich gezahlten Energiepreise um 5 Milliarden Euro) sind für alle immens. Klimawandel, Klimaanpassung, Digitalisierung, Transformation in der Wirtschafts- und Arbeitswelt und demografischer Wandel machen tiefgreifende Modernisierungsprozesse in allen Bereichen mit erheblichem finanziellem Aufwand erforderlich.

 

Zunehmende Einengung der gemeindlichen Gestaltungs- und Entwicklungspotentiale

Viele in den Kommunen in Rheinland-Pfalz kommunalpolitische Verantwortung Tragende stellen öffentlich eine zunehmende Einengung der gemeindlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung der Kommunen durch Bundes- und Landesregelungen mit weiteren Aufgabenübertragungen auf die Gemeinden fest. Dem steht dann allerdings nicht die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel zur Erfüllung dieser Aufgaben gegenüber. Den Gemeinden fehlen dann die für die Gestaltung und Entwicklung ihrer eigenen wichtigen Projekte notwendigen Mittel. Es wird an die Abgeordneten appelliert, dem an entscheidender Stelle entgegenzuwirken. Die Feststellung, dass die Gemeindehaushalte weitgehend fremdbestimmt sind, hat sicherlich nach wie vor ihre Berechtigung.

In diesen schweren Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Betriebe finanziell enorm belastet sind und zum Teil ihr Leistungsvermögen überschritten wird, packt das Land noch einen drauf. Es erhöht in dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz die Nivellierungssätze der Gemeindesteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer), deren Erreichen in den Ortsgemeinden an die Bewilligung von Landeszuwendungen gekoppelt ist und bei der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde und deren Hinweis auf die Verpflichtung zur vollständigen Ausschöpfung der gemeindlichen Einnahmemöglichkeiten eine Rolle spielt.  Da das Land zwar keinen direkten Zugriff auf die Hebesätze der Gemeindesteuern hat, bedient sich es sich hier der Nivellierungssätze im Finanzausgleichsgesetz, um eine Steuererhöhung zu bewirken.  

Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass nach neuen Berechnungen von Expertinnen und Experten die in zwei Jahren in Kraft tretende Grundsteuerreform zur Erhöhung der Grundsteuer führen wird.

Ohnehin ist festzustellen, dass kein einziger Euro, der an Gemeindesteuer eingenommen wird, in der Gemeinde verbleibt, sondern alles und darüber hinaus als Umlage an Kreis- und Verbandsgemeinde geht. Dieses darüber hinaus macht in diesem Jahr mal eben rund 400.000 Euro zu Lasten des Gemeindehaushalts aus.  

 

Finanzen/Haushalt

Alle öffentlichen Haushalte sind durch die Auswirkungen sich teils überlagernder Krisen stark geprägt. Die anhaltend hohe Inflation und die sehr stark gestiegenen Energiekosten schlagen sich auf der Aufwandseite des Gemeindehaushalts, beispielsweise hier bei den gemeindlichen Einrichtungen Grundschule, Kindertagesstätte, Bürgerhaus, Sporthalle etc. in deutlichen höheren Ansätzen nieder. Hinzukommen eine erwartbare Ertragsschwäche, Zinserhöhungen, so wirksam sie auch gegen die Inflation sein mögen, und Baukostensteigerungen bei den gemeindlichen Bauvorhaben. Wenn man dies berücksichtigt, relativiert sich auch das auf dem ersten Blick erfreuliche Ergebnis der zuletzt im Oktober 2022 erfolgten Steuerschätzung,  die wachsende Steuereinnahmen prognostiziert.

Die in den vergangenen Jahren pandemiebedingten Gewerbesteuermindererträge sind durch die von Bund und Land geleisteten Kompensationszahlungen weitgehend abgefedert worden.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Betriebe und Unternehmen in der Ortsgemeinde St. Katharinen in den Krisen hervorragendes geleistet haben und weiterhin leisten und eine große Resilienz entwickelt haben.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen in diesen Krisenzeiten die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Kommunen als massiv gefährdet an. Sie fordern Hilfen des Bundes und des Landes. Der vom Land Rheinland-Pfalz jüngst als historisch bezeichnete Schuldenschnitt im Rahmen des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ mit der teilweisen Übernahme von Liquiditätskrediten der besonders stark belasteten Kommunen (552 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz) im Gesamtumfang von 3 Milliarden Euro bringt der Ortsgemeinde St. Katharinen, weil sie, wie ich anmerken möchte erfreulicherweise, nicht zu den betroffenen besonders belasteten Kommunen gehört, nichts. Weder dadurch noch durch das neue Finanzausgleichsgesetz werden die alle Kommunen betreffenden grundsätzlichen strukturellen Finanzprobleme gelöst. Hierzu bedarf es einer dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz von vor zwei Jahren Rechnung tragenden grundlegenden Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs, die eine den kommunalen Aufgaben angemessene Finanzausstattung gewährleistet.

Nach dem außergewöhnlichen Ortsgemeindehaushalt 2022 mit einem exorbitant hohen Haushaltsvolumen und einem enormen Jahresfehlbetrag in Folge einer Gewerbesteuersonderzahlung mit Einmaleffekt und den daraus resultierenden sehr hohen Verbandsgemeinde- und Kreisumlagen findet der Haushalt 2023 der Ortsgemeinde St. Katharinen wieder in den vorherigen langjährigen Rahmen zurück. Dies gilt jedoch nicht für die Umlagebelastungen der Ortsgemeinde St. Katharinen, die im Haushaltsjahr 2023 gegenüber den Jahren vor der Sondersituation im vergangenen Jahr deutlich zunehmen. Eine solch hohe Belastung lässt für eine Zunahme durch die Mitfinanzierung einzelner Einrichtungen anderer Kommunen über die Verbandsgemeindeumlage zur Entlastung ihrer eigenen Ressourcen überhaupt keinen Raum.             

 

Mein Wunsch

Mein Wunsch und meine Hoffnung sind, dass wir die diese Zeit beherrschenden großen Krisen gemeinsam bewältigen und Zusammenhalt und Solidarität in der Gesellschaft stark und unverbrüchlich bleibt. Hierzu tragen in der Ortsgemeinde die vielen, auch in den Vereinen, Verbänden, Institutionen, der Kirche, der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich sehr engagierten Bürgerinnen und Bürger maßgeblich bei. Hierfür herzlichen Dank. Die ehrenamtlichen Strukturen in der Gemeinde sind wesentliche Elemente unserer Gesellschaft und bilden ein gutes kommunales Fundament.

Erfreulicherweise haben nach den pandemiebedingten Einschränkungen die für das Gemeinwesen so wichtigen Veranstaltungen und Feste wieder Fahrt aufgenommen.

 

Jubiläen und große Feste in der Gemeinde

100 Jahre Männergesangverein St. Katharinen

100 Jahre Musikverein Notscheid (früher Tambour Corps Notscheid)